Die Vorinstanz berufe sich auf eine Gesamtfläche von 30 m2, die Fläche der Beschattung der Terrasse betreffe aber nur eine Fläche von 15 m2, die übrige Fläche sei Ersatz der alten defekten Sonnenstore über dem Wintergarten. Es handle sich um zwei verschiedene, unabhängig voneinander montierte Storenelemente, die separat bedient werden müssten. Die Gesamtfläche der Sonnenstore über der Terrasse mit nur 15 m2 sei nach ihren Abklärungen baubewilligungsfrei. Für dieses Projekt seien absolut keine bauliche Massnahmen erforderlich gewesen.