RPG, wieso das strittige Vorhaben nicht unter diesen Bestimmungen bewilligungsfähig ist. Ebenso lassen sich dieser Stellungnahme Ausführungen zur Baubewilligungspflicht entnehmen, indem ausgeführt wird, das Regierungsstatthalteramt Thun habe mit Schreiben vom 22. Oktober 2021 die Baubewilligungspflicht für die auffällige Metallbauweise mit Stützen-, Längs- und Querträger-konstrukti- onen sowie der Überdeckung mit einer Markise bestätigt. Damit haben die Behörden die entscheidwesentlichen Überlegungen aufgeführt, die zum Bauabschlag geführt haben und die Begründung war so abgefasst, dass die Beschwerdeführenden die Verfügung sachgerecht anfechten konnten.