a) Die Beschwerdeführenden beanstanden in ihrer Beschwerde, dass weder von Seiten der Gemeindebehörde noch von Seiten des AGR ihr detailliertes Schreiben vom 22. September 2023 beantwortet worden sei. Nach wie vor sei nicht korrigiert worden, dass es sich um einen Ersatz einer Sonnenstore über einem schon längst bewilligten Wintergarten handle. Die Gesamtfläche der Sonnenstore über der Terrasse betrage 15 m2, was nach ihren Abklärungen baubewilligungsfrei sei. Auch auf dies sei in keiner Art und Weise eingegangen worden. Schliesslich handle es sich um zwei verschiedene, unabhängig voneinander montierte Storenelemente, die separat bedient werden müssten.