Mit Verfügung vom 4. April 2022 stellte die Gemeinde den Beschwerdeführenden die Stellungnahme des AGR zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme, zum Rückzug des Baugesuchs und/oder zur Einreichung einer Projektänderung. Die Beschwerdeführenden reichten in der Folge die Stellungnahme vom 8. Mai 2022 ein. Nach einer Begehung vor Ort unter Anwesenheit eines Bauinspektors des AGR hatten die Beschwerdeführenden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme, welche sie mit Eingabe vom 22. September 2023 wahrnahmen. Am 24. Oktober 2024 verfügte die Gemeinde den Bauabschlag und die Wiederherstellung, ohne jedoch vom AGR eine anfechtbare Verfügung verlangt zu haben.