3. Gegen diesen Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung vom 24. Oktober 2024 reichten die Beschwerdeführenden am 15. November 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Erteilung der Baubewilligung. Überdies beanstanden sie die erhobenen Kosten.