Unter Verzicht auf eine Publikation erteilte die Gemeinde mit Entscheid vom 24. Oktober 2024 den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes durch vollständigen Rückbau der Sonnenstore/Markise innert 60 Tagen nach Rechtskraft des Entscheids an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Schliesslich verpflichtete sie die Beschwerdeführenden zur Bezahlung der Kosten von CHF 3552.00.