Darin führten die Beschwerdeführenden u.a. aus, dass sie das Zurückziehen des Baugesuchs rückgängig machen möchten. Mit Verfügung vom 29. August 2024 teilte die Gemeinde mit, dass sie aufgrund der negativen Stellungnahme des AGR vom 14. März 2022 und dem Rückgängigmachen des Bauge- suchs-Rückzugs vorhabe, den Bauabschlag mit Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verfügen. Erneut wurde den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör gewährt. Die Beschwerdeführenden reichten eine Stellungnahme vom 25. September 2024 ein.