2. Mit elektronischem Schreiben vom 18. Dezember 2022 teilte die Beschwerdeführerin 2 mit, dass sie das Baugesuch zurückziehe. Die Gemeinde stellte den Beschwerdeführenden mit Verfügung vom 1. September 2023 den Entwurf einer Abschreibungs- und Wiederherstellungsverfügung zu, unter Gewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese Gelegenheit nahmen die Beschwerdeführenden mit Stellungnahme vom 22. September 2023 wahr. Darin führten die Beschwerdeführenden u.a. aus, dass sie das Zurückziehen des Baugesuchs rückgängig machen möchten.