1. Die Beschwerdeführerin 2 ist Eigentümerin einer Liegenschaft in der Landwirtschaftszone. Sie bewohnt diese mit ihrem Ehemann, dem Beschwerdeführer 1. Mit Schreiben vom 31. März 2021 forderte die Gemeinde Forst-Längenbühl die Beschwerdeführenden auf, für die bereits eingebaute Sonnenstore/Markise ein Baugesuch einzureichen. Die Beschwerdeführenden reichten am 2. Februar 2022 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für den Neubau einer Sonnenstore/Markise auf Parzelle Forst-Längenbühl Grundbuchblatt Nr. A.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone.