3. Sachverhaltsfeststellung a) Der Beschwerdeführer macht geltend, bereits der Sachverhalt in der ersten Ziffer des Bauentscheids sei teilweise unvollständig oder fehlerhaft festgehalten. So werde angegeben, dass seine schriftliche Zustimmung am 31. Januar 2023 eingeholt worden sei. Das treffe so nicht zu. Ihm sei ein Unterschriftsformular zugestellt worden, das er jedoch nicht unterzeichnet und auf der Bauverwaltung mündlich erklärt habe, dass er nicht bereit sei, dieses zu unterzeichnen.