Im angefochtenen Bauentscheid stehe weiter, dass Aufgebote und Einladungen an die Parteien zusammen mit der verlängerten Frist zur Einreichung der Stellungnahme zur Einsprache verschickt worden seien. Er und seine Rechtsvertreterin hätten lediglich ein Schreiben mit der Einladung erhalten. Erst am Einigungstermin vom 4. September hätten sie Kenntnis von der Stellungnahme erhalten, obwohl diese offenbar bereits am 19. August 2024 bei der Bauverwaltung eingegangen sei. Weiter moniert der Beschwerdeführer, die Vorinstanz habe in vielen Punkten mit Standardsätzen auf die Einsprache reagiert, ohne inhaltlich näher darauf einzugehen.