6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 25. November 2024, eingegangen am 20. Dezember 2024, beantragt die Beschwerdegegnerschaft die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Erteilung der Baubewilligung. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 5. Dezember 2024 beantragte die Gemeinde, die Beschwerde sei abzuweisen. 7. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen