5. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 12. November 2024 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt die Aufhebung der kleinen Baubewilligung vom 23. Oktober 2024. Er macht insbesondere geltend, bereits der Sachverhalt im Bauentscheid sei teilweise unvollständig oder fehlerhaft festgehalten. Zudem seien seine Parteirechte gleich mehrfach durch Nichtzustellen von Parteieingaben verletzt worden. Im Übrigen rügt er, dass das Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Gebäudeabstandes fehle und dass die Voraussetzungen für die Reduzierung des Gebäudeabstandes nicht geprüft worden seien. Sodann rügt er eine Verletzung des Gebäudeund des Grenzabstandes.