4. Die Gemeinde nahm das Baubewilligungsverfahren wieder auf, holte Fachberichte des Berner Heimatschutzes (BHS) und des Uferschutzverbands Thuner- und Brienzersee (UTB) ein. Zudem informierte sie den Beschwerdeführer über das Bauvorhaben und orientierte ihn über die Einsprachemöglichkeit. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin mit Schrieben vom 27. Juni 2024 Einsprache gegen das Bauvorhaben und meldete die Rechtsverwahrung sowie den Lastenausgleich an. Am 2. Juli 2024 gingen die Stellungnahmen des BHS und des UTB bei der Gemeinde ein. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom am 4. September 2024 konnte keine Einigung erreicht werden.