Gestützt auf das Baureglement könnte daher die Baubewilligungsbehörde den für die Bestimmung des Gebäudeabstands massgebende Grenzabstand reduzieren. Mit Entscheid vom 24. Januar 2024 hiess die BVD die Beschwerde daher insoweit gut, als der Entscheid der Gemeinde Unterseen vom 23. März 2023 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde Unterseen zurückgewiesen wurde.