Mit Schreiben vom 31. Januar 2023 stellte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer ein Formular «Zustimmungserklärung Näherbaurecht» sowie das Formular «Zustimmungserklärung» mit den Unterschriften der übrigen Nachbarn zu, mit der Bitte, diese zu unterzeichnen und zu retournieren. Der Beschwerdeführer teilte der Vorinstanz am 2. Februar 2023 persönlich mit, dass er kein Näherbaurecht erteilen werde. Die Baukommission der Gemeinde Unterseen teilte der Beschwerdegegnerschaft mit, dass keine Baubewilligung erteilt werden könne und gab ihr die Möglichkeit, das Baugesuch schriftlich zurückzuziehen oder einen beschwerdefähigen Bauentscheid einzufordern. Anlässlich einer persönlichen Besprechung