barkeitsvertrag ein gegenseitiges Grenzanbaurecht vereinbart. Dieses umfasst explizit nur den Grenzbereich, in dem die Gebäude zusammengebaut wurden. Im September 2021 reichte die Beschwerdegegnerschaft ein Baugesuch für den Einbau von Fenstern auf den Dachflächen und im Giebelfeld sowie für die Erstellung eines unbeheizten Wintergartens im Erdgeschoss anstelle der Terrassenfläche ein. Da der Beschwerdeführer kein Näherbaurecht dafür einräumte, erteilte die Gemeinde am 3. März 2022 die Baubewilligung nur für die diversen Fenster, jedoch nicht für den Wintergarten.