Die Parzellen befinden sich im Perimeter des Uferschutzplans Goldey und liegen in der Wohn- und Gewerbezone WG2 mit annähernd geschlossener Bauweise. Mit Bauentscheid vom 3. Juni 2021 erteilte die Vorinstanz der Beschwerdegegnerschaft die Baubewilligung für den Abbruch des Wohnteils und der Scheune sowie den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf den Parzellen Nrn. J.________ und K.________. Das bewilligte Gebäude hat einen L-förmigen Grundriss und ist im nordöstlichen Bereich mit dem Gebäude L.________ 1.________ zusammengebaut. Dafür wurde mittels Dienst-