4. Die Beschwerdeführenden 1-5 haben dem Beschwerdegegner die Parteikosten im Betrag von CHF 5533.00 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1-5 haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt H.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt J.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Uetendorf, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungspräsident