4.2 Der Bauabteilung Uetendorf ist vor Baubeginn der definitive Ausführungsplan der Umgebungsgestaltung mit bestehenden und neuen Höhenkosten sowie die Bemusterung der definitiven Materialwahl und Farbgebung der Fassadengestaltung zur Genehmigung einzureichen.» Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Uetendorf vom 7. Oktober 2024 bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 2500.00 werden den Beschwerdeführenden 1-5 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.