a) Zusammenfassend ergibt sich, dass das Bauvorhaben des Beschwerdegegners den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bewilligt werden kann. Der angefochtene Entscheid wird entsprechend den Ausführungen in den Erwägung 2 und 4 von Amtes wegen mit Auflagen ergänzt und im Übrigen bestätigt. Die Beschwerde wird abgewiesen.