a) Die Beschwerdeführen führen aus, das Projekt sei aufgrund eines unzureichenden Entsorgungssystems und der zu erwartenden Emissionen als nicht bewilligungsfähig einzustufen. Zwar hätten die kommunalen Fachstellen unter bestimmten Auflagen und Bedingungen zugestimmt. Es scheine aber eine vertiefte Prüfung notwendig, um sicherzustellen, dass die geplanten Massnahmen tatsächlich ausreichen würden, um negative Auswirkungen auf die Umgebung zu minimieren.