Die Gemeinde Uetendorf hat die Grundstücksentwässerung aufgrund der vorliegenden Pläne geprüft und als genügend empfunden. Sie macht diverse Auflagen für die Ableitung oder Versickerung von Regenabwasser, wie beispielsweise den Beizug einer hydrogeologisch geschulten Fachperson, welche die Ausführung und die Dimensionierung der Versickerungsanlage überprüft. Der Amtsbericht Gewässerschutz mit seinen Bedingungen und Auflagen bildet integrierender Bestandteil der Baubewilligung. Die Beschwerdeführenden führen nicht weiter aus, inwiefern die Grundstücksentwässerung die Anforderung nicht erfüllt.