d) Auf dem Baugrundstück steht aktuell im nördlichen Parzellenteil ein Einfamilienhaus, der südliche Teil des Grundstücks ist unbebaut. Neu wird ein Mehrfamilienhaus vorgesehen. Das Gebäude hält auf zwei Seiten einen grossen Grenzabstand von 8.00 m ein, auf zwei Seiten den kleinen Grenzabstand von mindestens 4.00 m. Gemäss genehmigtem Plan «102 Grundrisse mit Umgebung» sind die Flächen rund um das Gebäude mehrheitlich begrünt. Die befestigten Flächen (Zugang zur Eingangstüre, Terrassenbereich sowie Einfahrt) werden mit Sickerasphalt versehen. An der Ostseite des Gebäudes ist eine Sickergrube mit einer Fläche von 23.00 m2 vorgesehen.