c) Der Beschwerdegegner führt aus, die Rüge sei nicht substantiiert. Der Amtsbericht Gewässerschutz beurteile die Entwässerungssituation vollständig, nachvollziehbar und abschliessend. Die vorgesehenen Versickerungsanlagen des Typs b seien zusammen mit der grosszügig dimensionierten Grünfläche mehr als ausreichend, um das anfallende Meteorwasser abzuführen.