b) Im Amtsbericht Gewässerschutz vom 18. September 2023 äusserte sich die Gemeinde zur Entwässerung. Sie führte aus, die Baueingabepläne sähen eine zulässige Versickerung vom Dachwasser in zwei Versickerungsanlagen des Typs b vor: eine unterirdische Versickerung mit 15/18 BVD 110/2024/155 vorgeschaltetem Schlammsammler in einen Sickerschacht und eine unterirdische Versickerung mit vorgeschaltetem Schlammsammler in eine Sickergrube mit einem Volumen von 23.00 m3.