a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, die Entwässerung müsse unter Berücksichtigung des zusätzlichen Regenwassers geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine Überschwemmungsrisiken entstehen und das Regenwasser effektiv abgeleitet werde. Im Amtsbericht Gewässerschutz vom 11. August 2024 werde ausgeführt, dass eine Versickerung von Regenwasser geplant sei, aber es liege in den Akten kein Versickerungsnachweis vor.