c) Die Vorinstanz weist im Gesamtbauentscheid vom 7. Oktober 2024 sowie in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde vom 18. Dezember 2024 darauf hin, dass die Bandbreite mit den drei geplanten Parkplätzen eingehalten sei. Weiter gibt sie in der Stellungnahme an, Besuchenden würden auf dem R.________-Areal verschiedene öffentliche Parkplatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.