Eine Lösung über verstärkte Kontrollen der Kantonspolizei erscheine nicht praxistauglich, da das wilde Parkieren bereits präventiv vermieden werden müsse. Die Beschwerdeführenden beantragen, dass zusätzliche Parkplätze für Besucher eingeplant oder alternative Massnahmen zur Entlastung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit festgelegt werden. 14 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 14/18 BVD 110/2024/155