a) Die Beschwerdeführenden rügen, drei Parkplätze seien für ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten ungenügend. Zudem würden «offiziell» zwar drei Parkplätze vorgesehen, jedoch dürften richtigerweise nur zwei Parkplätze gezählt werden, da der Aussenparkplatz einen der Innenparkplätze gewissermassen blockieren würde. Die beiden Parkplätze könnten nicht gleichzeitig von zwei verschiedenen Personen bzw. Familien genützt werden. Es sei somit nur von zwei Parkplätzen auszugehen, was als ungenügend einzustufen sei. Die Berechnung der Parkplätze würde zudem die Bedürfnisse von Besuchern nicht ausreichend berücksichtigen.