_ darf jedoch nur um maximal 1.50 m erfolgen. Im bewilligten Plan «102 Grundrisse mit Umgebung» ist eine Verlängerung von 3.24 m vorgesehen. Um die ungehinderte Zufahrt des Tanklöschfahrzeugs zu gewährleisten, ist die Beschränkung der Verlängerung notwendig. Die Verhältnismässigkeit dieser Auflage ist zweifelsohne gegeben und sie ist auch zumutbar. Der Gesamtbauentscheid vom 7. Oktober 2024 ist entsprechend zu ergänzen.