Aus diesem Protokoll geht hervor, dass die Feuerwehr Uetendorf plus die Erschliessung für die Feuerwehr als genügend erachtet. Daran ändert das Bauvorhaben nichts. Einzig die geplante Verlängerung der bestehenden Mauer entlang der Zufahrt zur Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. AC.________ um 3.24 m ist aufgrund der Zugänglichkeit für das Tanklöschfahrzeug nicht 13 Vorakten, pag. 65 13/18 BVD 110/2024/155