Auch handelt es sich faktisch um eine Sackgasse: Zwar wäre eine Durchfahrt vom K.________weg in den N.________weg möglich, diese ist aber nicht erlaubt. Die beiden am K.________weg gelegenen Grundstücke Uetendorf Grundbuchblatt Nrn. Y.________ und Z.________ gewähren keiner der Liegenschaften am N.________weg ein Fuss- oder Fahrwegrecht. Aufgrund dieser Situation sind das Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten gering. Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet.