Zudem muss ein grosser Grenzabstand von 8.00 m eingehalten werden. Dies schränkt den Umfang allfälliger Erweiterungsmöglichkeiten auf umliegenden Parzellen entsprechend ein. Eine Prognose zur zukünftigen Bebauung im N.________quartier ist zwar schwierig, es ist aber aufgrund der geltenden baupolizeilichen Vorschriften kaum mit mehr als einer Verdoppelung der Wohneinheiten und damit des Verkehrs zu rechnen.