Eine verkehrsgutachterliche Überprüfung sei unnötig. Ungeachtet dessen erschliesse der N.________weg aktuell sieben Wohneinheiten. Selbst bei einer Verdoppelung der Anzahl Wohneinheiten dürfte die bestehende Erschliessung noch lange ausreichend sein. Das Bauvorhaben erfülle alle Auflagen im Fachbericht Brandschutz. Zudem habe die Feuerwehr Uetendorf Plus gemeinsam mit dem Beschwerdegegner die Zugänglichkeit des Baugrundstücks im Brandfall überprüft und habe festgestellt, dass das grösste Tanklöschfahrzeug im Fuhrpark der Feuerwehr das Baugrundstück problemlos erreichen könne.