b) Der Beschwerdegegner führt aus, die Beschwerdeführenden würden keine konkreten Angaben machen, wie und warum die künftigen Bauten sich negativ auf die Sicherheitssituation im Quartier auswirken sollen. Der N.________weg erschliesse rund zehn unterschiedliche Grundstücke. Durch den Neubau sei mit maximal zwei zusätzlichen Personenwagen zu rechnen, was keine spürbare Mehrbelastung zur Folge habe. Es sei an der Gesamtheit der Strasseneigentümer der Privatstrasse, für einen zeitgemässen Ausbau und Zustand des N.________wegs zu sorgen. Die bestehende Strassen- und Erschliessungssituation sei für das streitige Bauvorhaben mehr als ausreichend.