Die Vorinstanz habe damit selbst zugegeben, dass sie nicht in der Lage sei, die Auswirkungen des Bauprojekts auf die Erschliessung und die Verkehrssicherheit zu erfassen. Die Vorinstanz hätte vertiefte Abklärungen bei einer qualifizierten Fachstelle in Auftrag geben müssen. Die Beschwerdeführenden beantragen eine grundlegende Neuprüfung der Erschliessungssituation, die den spezifischen Erfordernissen der örtlichen Gegebenheiten besser Rechnung trage. Die Verkehrssicherheit und Brandbekämpfungsanforderungen seien durch die geplante Nutzung bislang nicht gewährleistet, weshalb das Bauvorhaben nicht genügend erschlossen sei.