a) Die Beschwerdeführenden bemängeln, trotz erwarteter Mehrbelastung durch zusätzliche Fahrten habe die Vorinstanz ohne vertiefte Untersuchung der aktuellen Nutzung, der vorhandenen Fahrbahnbreite sowie der Verkehrssicherheitsbedingungen das Bauvorhaben als genügend erschlossen eingestuft. Die potenziellen Risiken und örtlichen Verhältnisse seien insbesondere hinsichtlich eingeschränkter Übersichtlichkeit und begrenzter Ausweichstellen für unterschiedliche Verkehrsteilnehmergruppen wie Autos, Lastwagen, Schulkinder, nicht berücksichtigt.