e) Im Beschwerdeverfahren forderte das Rechtsamt der BVD die Gemeinde Uetendorf auf, bei der Fachgruppe einen ausführlich begründeten Bericht einzuholen, welcher insbesondere die bestehende Bebauung und die Umgebung im betreffenden Quartier beschreiben und sich dazu äussern solle, ob das Bauvorhaben mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung erziele.