Diese Unklarheiten seien von der Baubewilligungsbehörde nicht weiter geprüft worden und es habe auch keine weitere Konsultation der Gestaltungsfachstelle stattgefunden. Es sei deshalb fraglich, ob die Baubewilligungsbehörde alle relevanten Abklärungen vorgenommen habe. Die Ausführungen der Gemeinde sowie die vorhandenen Akten würden nur ein eingeschränktes Bild der örtlichen Gegebenheiten vermitteln. Obwohl bereits im vorinstanzlichen Verfahren diesbezüglich Rügen vorgebracht worden seien, seien diese nicht eingehend geprüft worden und es habe insbesondere kein parteiöffentlicher Augenschein vor Ort stattgefunden.