Die Baubehörde habe keine eigene Prüfung der Ästhetikvorschriften vorgenommen und insbesondere keine Interessenabwägung nach den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit durchgeführt, sondern sich lediglich auf den Fachbericht der Fachgruppe abgestützt. Dieser Bericht halte jedoch ausdrücklich fest, dass die Pläne noch Unklarheiten aufweisen würden, welche eine vollständige Beurteilung erschweren oder sogar verhindern würde. Diese Unklarheiten seien von der Baubewilligungsbehörde nicht weiter geprüft worden und es habe auch keine weitere Konsultation der Gestaltungsfachstelle stattgefunden.