Im betreffenden Baugebiet in der Wohnzone W2 H rund um den N.________weg bestünden derzeit ausschliesslich Wohngebäude mit kleineren Grundrissen. Ausnahmen seien lediglich die Parzellen Uetendorf Grundbuchblatt Nrn. B.________, O.________ und P.________. Die Parzellen O.________ und P.________ seien jedoch mehrere Hundert Meter von der Bauparzelle entfernt und nicht in Sichtweite. Auch seien in der Zone W2 H bisher kaum Flachdächer vorhanden, diejenigen, welche vorhanden seien, würden sich in Entfernung von etwa 25.00 m, 45.00 m und 160.00 m zur Bauparzelle befinden. Das streitige Vorhaben widerspreche auch den Anforderungen der «Richtlinien für die Beurteilung