Die Pläne weisen jedoch noch Unklarheiten auf, welche eine Beurteilung erschweren oder in Teilbereichen verunmöglichen. So ist beispielsweise das Geländer über der Garage in der vorliegenden Form bezüglich Absturzsicherung nicht möglich (entweder umschliesst das Geländer den gesamten Garagenbereich oder trennt den Bereich der Terrasse vollständig ab, was zu unterschiedlichen Fassaden führen wird). Ebenso fehlen auf dem Umgebungsgestaltungsplan wesentliche Angaben, welche zur Beurteilung nötig sind 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 9-10 N. 4a;