b) Die Bauherrschaft hatte vor dem Baugesuch, welches dem vorliegenden Gesamtbauentscheid zugrunde lag, bereits ein anderes Baugesuch für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines – grösseren – Mehrfamilienhauses mit Garage vorgesehen. Dieses wurde von der Fachgruppe negativ beurteilt, worauf die Bauherrschaft das Baugesuch zurückzog und das Baubewilligungsverfahren abgeschrieben wurde. Im Vorfeld zur Einreichung des Baugesuchs vom 16. August 2023 kontaktierte der Beschwerdegegner erneut die Fachgruppe, welche sich in einem Bericht vom 16. Mai 2023 zum aktuellen Bauvorhaben äusserte. Zur Beurteilung des Bauvorhabens führte sie Folgendes aus: