über die Einordnung der Aussenräume in die Landschaft und Siedlung, über deren Gestaltung und Nutzung, insbesondere über Lage und Gestaltung der vorgeschriebenen Kinderspielplätze, Aufenthaltsbereiche, grösseren Spielflächen, Hauszugänge, Abstellplätze für Fahrzeuge, Kehrichtcontainer, Terrainveränderungen, Grünbereiche, Bäume, Büsche, Hecken etc. sowie mit Höhenangaben der Stützmauern, Böschungen, Einfriedungen und dgl. 6 […] 7 […] 8 […] Art. 25 Terrainveränderungen, Stütz- und Futtermauern 1 Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass sie sich gut in die bestehende Umgebung einfügen und