entgegenstehen – so zu orientieren und zu gestalten, dass sie jederzeit zur Nutzung der Sonnenenergie verwendet werden können. 5 Nicht begehbare Flachdächer und schwach geneigte Dächer bis 5 ° sind, sofern sie nicht für die Solar- energienutzung genutzt werden, extensiv zu begrünen. Art. 24 Umgebungsgestaltung 1 Die Gestaltung der privaten Aussenräume – besonders der einsehbaren Einfriedungen, Vorgärten, Vor- plätze und Hauszugänge – hat sich nach den ortsüblichen Merkmalen (Strassen-, Quartier- oder Ortsbild) zu richten. 2 Für Neuanlagen und Gartenneugestaltungen sind mehrheitlich einheimische Gehölze zu verwenden. Eine