3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 11. Dezember 2024 die Abweisung der Beschwerde soweit auf diese einzutreten sei. Die Vorinstanz beantragt mit Stellungnahme vom 18. Dezember 2024 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.