2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. November 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 7. Oktober 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter beantragen sie die Aufhebung des Gesamtbauentscheids und die Rückweisung der Akten zum neuen Entscheid an die Vorinstanz. Sie machen insbesondere geltend, die Ästhetik, die Erschliessung und die Parkierung sowie das Entsorgungssystem seien ungenügend.