1. Der Beschwerdegegner reichte am 16. August 2023 bei der Gemeinde Uetendorf ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und einer Garage auf Parzelle Uetendorf Grundbuchblatt Nr. L.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 H Hang. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 7. Oktober 2024 erteilte die Gemeinde Uetendorf die Baubewilligung.