c) Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaft Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. I.________. Das Grundstück grenzt nicht direkt an das Baugrundstück (Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. G.________), sondern an das Grundstück Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. J.________; dieses grenzt an das Baugrundstück. Anders als die Beschwerdeführerin meint, ist das Bauvorhaben vollumfänglich auf dem Grundstück Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. G.________ geplant. Dies ergibt sich insbesondere aus dem bewilligten Situationsplan, der auf der amtlichen Vermessung beruht und dessen Richtigkeit und Aktualität vom Nachführungsgeometer bestätigt worden ist.